Motorradführerschein
Für Zweiräder bieten wir die Führerscheinklassen Mofa, AM, A1, A2 und A an. Den Mofa-Führerschein kannst du ab einem Alter von 15 Jahren machen, damit darfst du Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fahren.
Ab 16 Jahren wartet der Führerschein AM auf dich. Damit können Zweiräder mit bis zu 45 km/h, einem Hubraum von max. 50 ccm oder einer elektrischen Leistung von max. 4kW bewegt werden. Das gilt auch für dreirädrige u. vierrädrige Fahrzeuge mit entsprechenden Eigenschaften.
Der A1-Schein ist der Einstieg ins richtige Motorradleben. Damit kannst du auf kleineren Maschinen mit max. 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW (ca. 15 PS) Motorleistung erste Erfahrungen sammeln.
Für leistungstärkere Maschinen brauchst du den Führerschein A2. Hiermit dürfen Zweiräder bis max. 35 kW (47,5 PS) gefahren werden. Außerdem ist das maximale Leistungsgewicht mit 0,2 kW/kg Fahrzeugmasse sportlicher als beim A1-Schein (0,1 kW/kg).
Die Endstufe erreichst du mit dem Führerschein A. Damit darfst du alle Zweiräder (zumindest mit Straßenzulassung!) fahren, was durch die vorherigen Klassen nicht abgedeckt ist. Zu beachten ist, dass du mindestens 24 Jahre alt sein musst, sofern du direkt den A-Schein machen möchtest. Bist du jünger benötigst du den A2-Schein als Einstiegsvoraussetzung.
Autoführerschein
Neben den Mofas, Rollern und Motorrädern ist das Auto wohl das Fahrzeug, auf du dich wahrscheinlich am meisten freust. Mit der Führerscheinklasse B dürfen Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg gefahren werden. Außer dem Fahrer darf das Fahrzeug außerdem Platz für bis zu 8 weitere Personen bieten.
Und was ist mit einem Anhänger? Mit dem B-Schein darf dein Auto einen Anhänger zulässiger Gesamtmasse bis 750kg ziehen.
Wenn das noch nicht ausreicht, solltest du dich nach dem B96- oder dem BE-Schein erkundigen.
Der BE-Schein ermöglicht dir einen Anhänger zu ziehen, der eine zulässige Gesamtmasse größer als 750 kg bis 3.500kg hat – die zulässige Gesamtmasse von Auto und Anhänger darf 7.000 kg aber nicht überschreiten!
Mit dem B96-Schein können Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg gezogen werden, die Kombination aus zulässiger Gesamtmasse von Auto und Anhänger darf hier zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegen.
Zusätzlich zu B, BE & B96 bilden wir auch den Führerschein L aus: Dieser ist für Zugmaschinen aus Landwirtschaft und Forstbetrieb notwendig.
*Angaben wurden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur [www.bmvi.de] übernommen. Keine Gewähr auf Korrektheit dieser Angaben.